IT-RECHT
Unsere Anwälte für IT-Recht verstehen sich nicht nur auf Bits und Bytes oder Hard- und Software, sondern auch auf alle Fragen der Vertragsgestaltung und -verhandlung. Wir verbinden auf diesem Sektor juristische Expertise mit vertiefter Branchenkenntnis und nicht zuletzt technischem Verständnis.
Im IT-Recht gestalten und betreuen wir IT-Vorhaben und IT-Projekte jeder Größe, begleiten beim Vertrieb von IT-Leistungen (Software, Hardware und Services) sowie beim Outsourcing von IT-Prozessen.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Vertragsgestaltung und -prüfung von
- Softwarelizenzverträgen,
- Softwareerstellungsverträgen,
- Softwarepflegeverträgen,
- Application Service Provider Verträgen,
- Service-Level-Agreements sowie
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dabei berücksichtigten wir auch Compliance-Aspekte und Anforderungen des Datenschutzes. Darüber hinaus setzen wir die Rechte unserer Mandanten effektiv in Schiedsverfahren und vor Gericht durch.